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Wenn Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen oder Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, müssen alle Verkehrsteilnehmenden Platz machen. Wir erklären, wie du dich in dieser Notfallsituation richtig verhältst.

 

Die wichtigsten Regeln bei Blaulicht

Wenn du Blaulicht siehst und das Martinshorn hörst, musst du den Einsatzkräften Platz machen. Dabei ist es egal, ob du zu Fuß, mit dem Fahrrad, Auto oder Motorrad unterwegs bist. Merke dir diese vier Schritte, die für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gelten:

1. Ruhe bewahren
Bist du mit dem Auto oder einem Zweirad unterwegs, solltest du nicht abrupt abbremsen. Besonders bei Autos und Motorrädern besteht die Gefahr, dass die Person hinter dir nicht schnell genug reagieren kann und es zu einem Auffahrunfall kommt. Überquerst du gerade zu Fuß eine Straße, dann verlasse die Straße zügig, aber renne nicht einfach drauf los. Bist du noch nicht losgegangen, bleibst du stehen, auch wenn deine Ampel grün anzeigt.

2. Ausschau halten
Woher kommt das Einsatzfahrzeug? Besonders in Städten ist der Verkehr oft unübersichtlich. Aber auch auf der Autobahn ist nicht sofort erkennbar, auf welcher Seite das Einsatzfahrzeug tatsächlich fährt. Wer im Auto sitzt, sollte zunächst weiterfahren, bis klar ist, woher die Einsatzfahrzeuge kommen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radlerinnen und Radler sollten im Zweifelsfall stehen bleiben und nicht noch schnell über die Kreuzung flitzen.

3. Beobachten
Du hast das Einsatzfahrzeug entdeckt. Nun musst du herausfinden, ob du überhaupt im Weg bist und falls ja, wohin es will. Achte auf die Blinker, um das Fahrzeug nicht zu behindern und entsprechend ausweichen zu können.

 

4. Platz schaffen
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle am Verkehr Beteiligten für freie Bahn sorgen müssen, wenn Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn angefahren kommen. So steht es in § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer keinen Platz macht, muss zwischen 240 und 320 Euro Bußgeld bezahlen. Außerdem gibt es Punkte und gegebenenfalls Fahrverbot.

 

Diese Strafe gilt für alle, selbst wenn du zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs bist. Für Autos und motorisierte Zweiräder heißt es auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse zu bilden und die Einsatzfahrzeuge durchzulassen. Übrigens darfst du die Rettungsgasse nicht selbst nutzen, auch nicht, wenn die Einsatzfahrzeuge schon vorbeigefahren sind. Aktuell wird das zwar nicht mit einem Bußgeld bestraft, aber zum Herbst 2021 soll die Straßenverkehrsordnung geändert werden. Dann wird unter anderem das unerlaubte Nutzen der Rettungsgasse mit 320 Euro Bußgeld plus einen Monat Fahrverbot geahndet.

 

 

Blaulicht an der Ampel und im Kreisverkehr

 

Du bist nicht ganz sicher, was erlaubt ist, wenn ein Rettungswagen oder Einsatzkräfte mit Blaulicht angefahren kommen? Keine Sorge! Da bist du nicht alleine. Tatsächlich wissen nur wenige, was erlaubt ist und was nicht. Wohin sollte ich ausweichen? Darf ich über eine rote Ampel fahren? Und was mache ich im Kreisverkehr? Am besten gehen wir mal verschiedene Szenarien durch.

 

Du fährst in der Stadt auf einer Straße mit nur einer Spur in deiner Richtung, eine weitere Spur ist für die Gegenrichtung. Nun nähert sich von hinten ein Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene. Auf keinen Fall solltest du abrupt abbremsen. Fahre langsamer und halte Ausschau nach Möglichkeiten zum Ausweichen wie einer Ausfahrt, einer Bushaltestelle oder einer Parklücke. Damit die Einsatzfahrzeuge wissen, dass du sie gesehen hast, blinkst du am besten, wenn du eine Haltemöglichkeit gefunden hast. Dort bleibst du dann stehen, bis alle Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind. Ein ähnliches Manöver machst du, wenn du an einer Kreuzung mit grüner Ampel bist. Du weichst möglichst nach rechts aus und bleibst dann stehen. Achte darauf, die Querstraße nicht zu blockieren, denn eventuell muss das Einsatzfahrzeug genau hier abbiegen. An einer roten Ampel sollte eine Rettungsgasse gebildet werden, wie es auch auf der Autobahn gemacht wird. Du darfst auch über die Haltelinie fahren, wenn es nicht anders geht. Achte aber darauf, dass aus dem Querverkehr keine Fahrzeuge angefahren kommen, denn die anderen haben ja grün und leider bekommen es nicht immer alle mit, wenn ein Rettungs- oder Einsatzfahrzeug unterwegs ist.

 

Solltest du geblitzt werden, weil du die rote Ampel überfahren hast, dann notiere dir Datum und Uhrzeit. Alle Einsätze werden dokumentiert. Auf diese Weise können die Behörden nachvollziehen, dass du in diesem Fall aus triftigem Grund über die Ampel gefahren bist. Wer zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs ist, muss auf die eigenen Vorrechte verzichten und ebenfalls dafür sorgen, dass die Einsatzfahrzeuge ungehindert vorbeifahren können.

 

Im Kreisverkehr gibt es selten Ampeln und meistens auch nur eine Spur. Das bedeutet: Es gibt keine Ausweichmöglichkeiten für dich. Wenn du jetzt die erst beste Ausfahrt nimmst, kann es passieren, dass du gerade damit die Einsatzfahrzeuge behinderst, weil sie die gleiche Ausfahrt nehmen und dich danach überholen müssen. Am besten bleibst du im Kreisverkehr und fährst so lange herum, bis die Einsatzfahrzeuge rausgefahren sind. Anschließend kannst du in aller Ruhe deine Ausfahrt nehmen.

 

Verhalten auf der Autobahn

 

Bei Stau auf der Autobahn muss bereits vorsorglich eine Rettungsgasse gebildet werden. So lautet eine der Regeln für das Fahren auf Autobahnen. Das gilt übrigens auch bei stockendem Verkehr und auch dann, wenn noch kein Einsatzfahrzeug sichtbar oder hörbar ist. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Stau durch einen Unfall irgendwo vor dir ausgelöst wurde. Darum sollte immer vorsorglich Platz für mögliche Rettungskräfte gemacht werden. Und so wird die Rettungsgasse gebildet: Die Rettungsgasse wird immer zwischen der linken und den übrigen Fahrspuren gebildet. Das heißt: Alle Autos der linken Spur fahren so weit wie möglich an die Leitplanke heran, die Autos auf allen anderen Spuren halten sich so weit wie möglich rechts. Der Standstreifen muss aber immer frei bleiben. Sind ein oder mehrere Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren, muss die Rettungsgasse trotzdem aufrechterhalten bleiben, denn es können noch weitere Einsatzfahrzeuge kommen. In der Grafik unten siehst du, wie es geht.

rettungsgasse

Die Rettungsgasse muss bei Stau oder Schrittgeschwindigkeit auf allen mehrspurigen Straßen und auf der Autobahn gebildet werden.

  

Und was tun auf der Landstraße?

 

Auf der Landstraße gibt es hauptsächlich zwei Szenarien für Einsatzfahrzeuge mit Sirenen und Blaulicht. Die eine Situation ist, wenn das Einsatzfahrzeug hinter dir ist. Jetzt ist es wichtig, dass du sowohl langsamer fährst als auch möglichst weit rechts. Weichst du bei zu hohem Tempo nach rechts aus, kannst du ins Schleudern geraten und damit dich und den Einsatz gefährden. Nähert sich das Einsatzfahrzeug auf der Landstraße von vorne, gibt es zwei Möglichkeiten: Es hat freie Fahrt und muss keine anderen Verkehrsteilnehmenden überholen, dann kannst du normal weiterfahren. Befinden sich aber vor dem Einsatzwagen noch andere Fahrzeuge oder Fußgängerinnen und Fußgänger, dann solltest du Platz machen. Du reduzierst deine Geschwindigkeit und fährst möglichst weit rechts. So kann das Einsatzfahrzeug in deiner Spur problemlos ein Überholmanöver machen. Radfahrerinnen und Radfahrer sowie zu Fuß Gehende sollten ebenfalls aufmerksam sein. Bist du direkt auf der Fahrbahn unterwegs, musst du selbstverständlich Platz machen. Befindest du dich auf dem Nebenweg, kann es passieren, dass ein Fahrzeug beim Ausweichen auf den Nebenweg gerät. Halte dich also auch hier möglichst weit rechts und bleibe eventuell stehen, damit die Autos an dir vorbeifahren können.

 

Musik hören im Straßenverkehr

 

Die StVO schreibt vor, dass Augen und Ohren aller am Verkehr Beteiligen offen sein müssen. Hörst du Musik oder Podcasts über Kopfhörer, kann der sogenannte Maskierungseffekt eintreten. Ein Hupen, das Klingeln der Straßenbahn oder Sirenen werden nicht gehört. Bei Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrten ist es verboten, Kopfhörer zu tragen. Ist man zu Fuß unterwegs, sind sie nicht verboten, aber für alle Verkehrsteilnehmenden gilt: Wer mit Kopfhörern in einem Unfall verwickelt wird, kann eine Mitschuld zugesprochen bekommen.

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