Menu

user_mobilelogo

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Es ist zur Zeit keine Warnung aktiv.
0 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 12/12/2025 - 14:50 Uhr

Immer Informiert !!!

Termine

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31

Besucherzähler

Heute 3853

Gestern 6897

Woche 31456

Monat 53054

Insgesamt 6742827

Aktuell sind 243 Gäste und keine Mitglieder online

Anmeldung