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- Kategorie: Löschzug Hörste
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Hörste (staatlicher anerkannter Luftkurort) ist ein im Südwesten gelegener Stadtteil von Lage, am Fuße des Teutoburger Waldes, und ist von großen Wald- und Wiesenflächen umgeben.
Die Einwohnerzahl beträgt ca. 2700. die Größe ca. 13,17km² und die Entfernung von Lage ca. 7,5 km.
Hörste ist aufgeteilt in die drei Ortsteile Stapelage, Hiddentrup und Hörste, durchkreuzt von zahlreichen Wanderwegen.
Der Löschzug Hörste war bis zur kommunalen Neugliederung im Jahre 1970 die selbständige "Feuerwehr Hörste". Erst ab diesem Zeitpunkt wurden die selbständigen Feuerwehren der Gemeinde in die Feuerwehr der Stadt Lage integriert. Seit dem heißt die "Feuerwehr Hörste" Löschzug Hörste der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lage.
Das alte Spritzenhaus, welches sich bereits um 1900 im Ortskern Hörstes befand, wurde 1952 durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses am Hörster Bruch ersetzt. Es bestand anfangs nur aus 2 Fahrzeugstellplätzen und dem Turm. Schulungsräume, wie wir sie heute haben, gab es nicht. In den Räumlichkeiten über der Fahrzeughalle wurde eine Wohnung eingerichtet. Diese wurde von der Familie eines Kameraden bewohnt und hatte als eine der ersten in Hörste ein Telefon. Über dieses meldete die Leitstelle damals Einsätze an und lies die Sirene per Hand auslösen. Die Bewohner hatten die Verpflichtung 24 Stunden am Tag das Telefon zu besetzen. Heute geschieht dies alles automatisch über Funk.
In den Jahren danach wurde das Gerätehaus mehrfach umgebaut und erweitert. Der letzte Umbau wurde im Jahr 2010 / 2011 durchgeführt.
Zurzeit verfügt das Gerätehaus über Schulungsräume, drei Fahrzeugstellplätze und Sanitäre Anlagen.
Der Fahrzeugpark umfasst ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20/24; Bj. 2011),
ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF; Bj. 2001)
und ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTW; Bj. 2007).
Die Personalstärke beträgt zurzeit 23 Kameradinnen und Kameraden.
Die Jugendgruppe hat eine Stärke von 20 Jugendlichen.
Die Ehrenabteilung hat eine Stärke von 12 Kameraden.
Die Dienstabende finden jeweils alle 14 Tage, Freitags, statt.
(Stand 12/2011)
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